Informationen über die Entsorgung von Asbestabfällen und Asbestzement
Seit 1.1.2007 ist Asbestzement gesetzlich als gefährlicher Abfall eingestuft. Seit 1. Jänner 1994 ist das Inverkehrsetzen von Asbestzementprodukten für den Hochbau-bereich verboten. Das Einatmen von Asbest-fasern sollte jedenfalls vermieden werden, da diese krebserzeugende Eigenschaften besitzen. Bekannte Asbestzementprodukte sind etwa Eternit oder Fulgurit.
Was heißt das nun für den Privathaushalt?
- Bei Asbestzementprodukten, die bereits vor dem 1.1.2004 installiert waren oder verwendet wurden, das heißt zum Beispiel auf einem Dach als Dachabdeckung oder als Fassadenverkleidung im Einsatz sind, sind keine Maßnahmen erforderlich. Es ist jedoch folgendes zu beachten:
- Wenn Sie Ihr Dach reinigen wollen, dann ist dazu eine Fachfirma zu beauftragen.
- Keinesfalls darf das Dach mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden.
- Nur saugende Reinigungsmethoden (Spezialgeräte) verwenden. - Sollten Sie ein neues Dach planen, ist das alte Dach von einer Fachfirma abzudecken und der Asbestzement fachgerecht entsorgen zu lassen. Beim Abbau ist darauf zu achten, dass Staubentwicklung vermieden wird (kein Brechen, Sägen oder Abwerfen der Dachplatten vom Dach etc.). Ein Befeuchten (ohne Druck) vor dem Abtransport oder vor der Entfernung - falls risikolos (ausrutschen) möglich - wird empfohlen. Jegliche Wiederverwendung von gebrauchten Asbestzementprodukten ist verboten!
- Entsorgung von Kleinmengen (bis ca. 100 kg):
- Kleinmengen können im nächsten Altstoffsammelzentrum abgegeben werden.
Vorherige Manipulation (brechen, sägen etc.) unbedingt vermeiden!
Sonstige häufiger in einem Haushalt vorkommende Materialien die Asbestfasern enthalten oder enthalten können:
- Blumenkösten
- Leitungsrohre
- Dichtschnüre
- Nachtspeicheröfen (Rückfrage beim ASZ wird empfohlen)
- Bodenbeläge (vor 1990 verlegte Cushion-Vinyl-Böden, Floor-Flex-Böden); Besonders Cushion-Vinyl-Böden (PVC-Belag mit einer Unterlage aus Asbestpappe) sind bei Entfernung und Entsorgung mit Vorsicht zu behandeln, da diese leicht gebundene Asbestfasern enthalten, die bei unsachgemäßer Behandlung leicht frei gesetzt werden können. Die Sanierung sollte hier unbedingt von einer Fachfirma über-nommen werden. Ebenso sollte im Zweifels-fall, ob es sich um einen asbesthältigen Boden handelt, jedenfalls die Begutachtung durch eine Fachfirma erfolgen. Unsachgemäßes Entfernen stellt ein ernstes Gesundheitsrisiko dar. Unbeschädigte, noch in Verwendung stehende Böden führen zu keiner Gesundheitsgefährdung.
Nähere Informationen finden sie unter nachfolgenden Internetadresse: http://www.bmsk.gv.at/cms/site/attachments/4/9/8/CH0036/CMS1095165077909/asbesthaltige_boden-_und_wandbelaege.pdf
- http://www.auva.at/mediaDB/119393.PDF
- http://www.altstoffsammelzentrum.at/upload/downloads/datenblatt/Problemstoffe/AsbestzementEternit.pdf
- http://www.altstoffsammelzentrum.at/upload/downloads/datenblatt/Problemstoffe/Asbest-abfaelle.pdf
Abfälle mit leicht gebundenen Asbestfasern dürfen nur verpackt (zB. reißfeste Kunststoffsäcke oder Kunststofffolien) transportiert und zur fachgerechten Entsorgung abgegeben werden.
Ansprechpartner
Lehner Gerhard
Standesbeamter & Umweltagenden- Telefon
- +43 7224 42 55-25
- Fax
- +43 7224 42 55-42
- gemeinde@st-florian.ooe.gv.at
- E-Mail (persönlich)
- gerhard.lehner@st-florian.ooe.gv.at
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