Annahme und Weiterleitung der Anträge, incl. Prüfung der beiliegenden Unterlagen
Um den Tages- und Wochenpendlern, welche mehr als 25 km pendeln, eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, wurde seitens der oö. Landesregierung im Jahr 1990 die Fernpendlerbeihilfe eingeführt.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz zu ihrer Arbeitsstätte pendeln, wobei die einfache Fahrtstrecke die Distanz von 25 km nach der amtlichen österreichischen Generalkarte übersteigen muss. Das jährliche Bruttoeinkommen des Förderungswerbers darf € 30.523,-- nicht übersteigen, wobei sich für jedes Kind, für das der Förderungswerber Familienbeihilfe bezieht, dieser Betrag sich um 10 % erhöht.
Für Wochenpendler ist eine Bestätigung des Dienstgebers erforderlich, aus der ersichtlich ist, dass der Verbleib am Arbeitsort in der Zeit zwischen Hin- und Rückfahrt aus betrieblichen Gründen notwendig war.
Die Beihilfe beträgt:
Für eine einfache Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte von
a) 25 km bis einschließlich 49 km.....ATS 1.500,--
b) 50 km bis einschließlich 74 km.....ATS 2.000,--
c) 75 km und darüber.......................ATS 2.700,--
Die Beihilfe kann nur im Nachhinein für das vergangene Kalenderjahr gewährt werden. Liegt die Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr vor, so wird die Beihilfe in anteiliger Höhe monatlich berechnet.
Die Formulare für das Ansuchen um Gewährung einer Fernpendlerbeihilfe sind in der Fachabteilung für Statistik erhältlich, wo sie auch nach erfolgter Ausfüllung mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden können.
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensnachweis über das Familieneinkommen des letzten abgelaufenen Kalenderjahres
- Allfälliger Nachweis über den Bezug erhöhter Familienbeihilfe
- Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe