Zweck des Pflegegeldes ist es, den Pflegebedürftigen die Finanzierung von Betreuung und Hilfe teilweie abzugelten bzw. den Betroffenen zu ermöglichen, selbst die Form von Pflege-Ihren Bedürfnissen entsprechend-zu bestimmen. Das Pflegegeld stellt kein Einkommen dar, sondern ist für die erforderliche Betreuung zu verwenden. Man unterscheidet zwischen Bundes-und Landespflegegeld.
Bundespflegegeld
Bezieher einer Pension oder Rente stellen den Pflegegeldantrag an den zuständigen Versicherungsträger. Antragsformulare liegen für Sie in der Allgemeinen Verwaltung auf und können auf Wunsch auch dort weitergeleitet werden. Vertragsärzte der Sozialversicherungsanstalten führen sodann nach Terminvereinbarung eine Untersuchung durch und erstellen ein Gutachten über den monatlichen Pflegebedarf. Innerhalb eines halben Jahres ab Antragsdatum hat der Versicherungsträger anhand des ärztlichen Gutachtens über Ihren Anspruch auf Pflegegeld zu entscheiden.
Landespflegegeld
Die Anträge für mitversicherte Angehörige, Berufstätige oder Sozialhilfeempfänger, die die österr. Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben, müssen beim Gemeindeamt eingebracht werden. Formulare erhalten Sie in der Allgemeinen Verwaltung. Das ärztliche Gutachten wird in diesem Fall vom Amtsarzt erstellt. Das Amt der OÖ. Landesregierung entscheidet über den Anspruch und die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Anmerkung
Ausländische Staatsbürger haben die Möglichkeit, das Land OÖ. um "Erteilung der Nachsicht" zu ersuchen, um einen Anspruch auf Pflegegeld geltend machen zu können.
Ansprechpartner
Spat Wolfgang, MPA
Abteilungsleiter Bürgerservice, Einwohneramt und Standesamt- Telefon
- +43 7224 42 55-22
- Fax
- +43 7224 42 55-42
- gemeinde@st-florian.ooe.gv.at
- E-Mail (persönlich)
- wolfgang.spat@st-florian.ooe.gv.at
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